Raumakustik in Schulen und Kindertagesstätten
Geltende Regelwerke, Verantwortung des Trägers und der Stand der Technik bei der akustischen Planung von Klassen- und Gruppenräumen.
Der Raumakustiker · Vereidigter Sachverständiger
Stand: 5 Min. Lesezeit
Anlass dieser Information
Warum dieses Thema jetzt auf den Tisch gehört
Die Anforderungen an die Raumakustik in Bildungseinrichtungen sind keine fachliche Empfehlung, sondern in Normen, technischen Regeln und Unfallverhütungsvorschriften verbindlich festgelegt.
Ziel dieser Information
- Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommune über die geltenden Regelwerke informieren.
- Verdeutlichen, dass diese Regelwerke bei Planung, Bau und Sanierung von Schulen und Kitas zu beachten sind.
- Eine fundierte Wissensbasis schaffen, auf der zukünftige Entscheidungen getroffen werden können.
Die Ausgangslage
Lärm in Klassen- und Gruppenräumen
0,5 bis 0,6 s
angestrebte Nachhallzeit in Klassenräumen nach DIN 18041
> Soll-Wert
tatsächliche Nachhallzeit in vielen unsanierten Bestandsräumen
täglich
betroffen: Kinder, Lehrkräfte und pädagogisches Personal
Die Folgen in der Praxis: verminderte Sprachverständlichkeit, erhöhte Stressbelastung, eingeschränkte Konzentration bei Kindern und eine spürbare Stimmbelastung bei Lehr- und Betreuungspersonal. In vielen Bestandsgebäuden wurde die Raumakustik beim Bau nicht systematisch geplant.
Rechtlicher Rahmen
Geltende Regelwerke im Überblick
DIN 18041
Hörsamkeit in Räumen
Berechnungsgrundlage für die Soll-Nachhallzeit je Nutzungsart und Raumvolumen.
ASR A3.7
Lärm, Technische Regel zur ArbStättV
Konkretisiert die Anforderungen der ArbStättV an Arbeitsplätze von Lehr- und Betreuungspersonal.
verweist zur Bemessung auf DIN 18041DGUV Vorschrift 1
DGUV Regel 102-601 „Branche Schule“
§3: Schulträger müssen Gefährdungen durch Bau und Ausstattung erfassen und beurteilen.
DGUV Vorschrift 82
DGUV Regel 102-602 „Branche Kita“
Fordert ausdrücklich bau- und raumakustische Maßnahmen für Bildungsräume im Elementarbereich.
Diese Regelwerke bilden zusammen den verbindlichen Rahmen: Maßstab für die gebotene Sorgfalt.
Die fachliche Grundlage
DIN 18041: Hörsamkeit in Räumen
Die Soll-Nachhallzeit wird für jeden Raum individuell berechnet, auf Basis von Raumvolumen und Nutzungsart. Sie wird nicht geschätzt und nicht pauschal übernommen.
A3
Unterricht / Kommunikation
Standard-Anforderung für reguläre Klassen- und Gruppenräume.
A4
Unterricht / Kommunikation, inklusiv
Verschärfte Anforderung. Gilt bereits, wenn ein Kind mit Hörbeeinträchtigung oder anderer Erstsprache im Raum lernt.
Interaktive Grafik
Soll-Nachhallzeit nach DIN 18041
Raumvolumen
216 m³
Soll-Nachhallzeit Tsoll (A3)
0,58 s
zulässig von 250 Hz bis 2 kHz: 0,46 bis 0,69 s
Arbeitsschutz mitdenken
Der Klassenraum ist auch ein Arbeitsplatz
Lehrkräfte und Erzieher sind Beschäftigte
Für sie gilt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) am Arbeitsplatz „Klassenzimmer“ bzw. „Gruppenraum“.
ASR A3.7 konkretisiert die Anforderung „Lärm“
Sie verweist zur Bemessung der Raumakustik direkt auf die Berechnungsgrundlage der DIN 18041.
Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht
Nach § 3 DGUV Vorschrift 1 muss der Schulträger Gefährdungen durch Bau und Ausstattung erfassen und beurteilen. Lärm und Akustik gehören dazu.
Wer steht in der Pflicht
Die Verantwortung der Kommune
Bauherr / Gebäudeeigentümer
Verantwortlich für die bauliche Substanz und deren Eignung für die vorgesehene Nutzung.
Schulsachkostenträger
Zuständig für Bau, Ausstattung und Unterhaltung der Schulgebäude im eigenen Gebiet.
Träger der Kindertageseinrichtung
Verantwortlich für die Erfüllung der Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen.
In allen drei Rollen gilt: Wer die geltenden Regeln kennt und dennoch nicht handelt, trägt die Verantwortung für die Folgen. Genau deshalb ist die Kenntnisnahme dieser Regelwerke der erste, unverzichtbare Schritt.
Ein verbreiteter Irrtum
„Akustikdecke“ ist keine Akustikplanung
Der flächige Einbau einer Akustikdecke allein entspricht in Klassenräumen nicht mehr dem Stand der Technik, unabhängig davon, wie hochwertig das Produkt ist.
- Eine reine Deckenabsorption wirkt vor allem im mittleren und hohen Frequenzbereich. Der für Sprache wichtige tieffrequente Bereich bleibt oft unzureichend bedämpft.
- Andere reflektierende Flächen (Glasflächen, glatte Wände, harte Böden und teils auch die Betondecke selbst, z. B. bei Passivhausstandard als Wärmespeicher) bleiben unberücksichtigt.
- DIN 18041 fordert eine berechnete, auf den konkreten Raum abgestimmte Lösung über mehrere Flächen, kein Standardprodukt ohne rechnerischen Nachweis.
Beispielrechnung
Was eine Akustikdecke allein bewirkt
Bei 100 % Deckenbelegung liegen 125 Hz und 250 Hz über dem Toleranzbereich, 1 kHz und 2 kHz liegen schon darunter.
Pädagogische Dimension
Folgen für Sprachentwicklung und Lernen
- 1
Sprachverständlichkeit sinkt
Schlechte Akustik erschwert das Verstehen von Sprache, besonders für jüngere Kinder, die Sprache noch erlernen.
- 2
Inklusion wird erschwert
Kinder mit Hörbeeinträchtigung oder anderer Erstsprache sind überproportional betroffen.
- 3
Stimme und Stress steigen
Lehrkräfte sprechen lauter, um sich durchzusetzen. Das erhöht den Geräuschpegel weiter (Lombard-Effekt) und belastet die Stimme.
Diese Effekte betreffen nicht nur einzelne Kinder. Sie wirken sich auf die gesamte Lerngruppe und auf das pädagogische Personal aus.
Stand der Technik
Berechnung statt Versuch und Irrtum
- 1
Bestandsaufnahme
Messung der vorhandenen Nachhallzeit und Erfassung aller raumbegrenzenden Flächen.
- 2
Berechnung
Ermittlung der Soll-Nachhallzeit nach DIN 18041, abhängig von Raumvolumen und Nutzungsart.
- 3
Maßnahmenplanung
Auswahl und gezielte Verteilung der Absorber nach Frequenzgang, nicht pauschal an der Decke.
- 4
Nachweis & Dokumentation
Rechnerischer und ggf. messtechnischer Nachweis der erreichten Werte.
Eine Sachverständigen-Beratung vor der Ausschreibung stellt sicher, dass die Maßnahme tatsächlich zum berechneten Ziel führt.
Nächste Schritte
Handlungsempfehlung für die Kommune
- 1
Gebäudebestand sichten: Ist der akustische Zustand der Schulen und Kitas im eigenen Gebiet bekannt und dokumentiert?
- 2
Bei Neubau und Sanierung die raumakustische Berechnung frühzeitig einholen: vor der Ausschreibung, nicht danach.
- 3
Vor größeren Maßnahmen einen Sachverständigen einbinden, um eine berechnete statt pauschale Lösung sicherzustellen.
- 4
Diese Information innerhalb der zuständigen Stellen dokumentieren, damit der Kenntnisstand nachvollziehbar ist.
Über den Raumakustiker
Berechnung schafft Sicherheit: für Kinder, Personal und Träger
Als vereidigter Sachverständiger unterstütze ich Kommunen, Schul- und Kitaträger bei der raumakustischen Bewertung, Berechnung und Planung von Bildungsräumen, fachlich fundiert und nachvollziehbar dokumentiert.
Thomas Böhm
Der Raumakustiker · Vereidigter Sachverständiger
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