FachbeitragInformation für Architekten und Planer

Raumakustik in Schulen und Kindertagesstätten

Planungsanforderungen, Haftungsrisiken und der Stand der Technik bei der akustischen Planung von Klassen- und Gruppenräumen.

Thomas Böhm

Der Raumakustiker · Vereidigter Sachverständiger

Stand: 5 Min. Lesezeit

Anlass dieser Information

Warum Raumakustik zur Planung gehört

Die Anforderungen an die Raumakustik in Bildungseinrichtungen sind keine Empfehlung. Sie sind in Normen, technischen Regeln und Unfallverhütungsvorschriften verbindlich festgelegt und Teil der Planungsverantwortung des Entwurfsverfassers.

Ziel dieser Information

  • Architekten und Planer über die geltenden Regelwerke informieren.
  • Verdeutlichen, welche Anforderungen bei Entwurf, Ausführungsplanung und Ausschreibung zu berücksichtigen sind.
  • Aufzeigen, wie eine fachkundige Begleitung Planungssicherheit schafft: für Sie und Ihren Auftraggeber.

Die Ausgangslage

Lärm in Klassen- und Gruppenräumen

0,5 bis 0,6 s

angestrebte Nachhallzeit in Klassenräumen nach DIN 18041

> Soll-Wert

tatsächliche Nachhallzeit in vielen unsanierten Bestandsräumen

täglich

betroffen: Kinder, Lehrkräfte und pädagogisches Personal

Die Folgen in der Praxis: verminderte Sprachverständlichkeit, erhöhte Stressbelastung, eingeschränkte Konzentration bei Kindern und eine spürbare Stimmbelastung bei Lehr- und Betreuungspersonal. Diese Räume werden von Architekten geplant. Die Akustik muss von Anfang an mitgedacht werden.

Rechtlicher Rahmen

Geltende Regelwerke im Überblick

DIN 18041

Hörsamkeit in Räumen

Verbindliche Berechnungsgrundlage für die Soll-Nachhallzeit je Nutzungsart und Raumvolumen, normative Planungsgrundlage für den Entwurfsverfasser.

ASR A3.7

Lärm, Technische Regel zur ArbStättV

Konkretisiert die Anforderungen der ArbStättV an Arbeitsplätze von Lehr- und Betreuungspersonal. Verweist zur Bemessung direkt auf DIN 18041.

verweist zur Bemessung auf DIN 18041

DGUV Vorschrift 1

DGUV Regel 102-601 „Branche Schule“

§3: Schulträger müssen Gefährdungen durch Bau und Ausstattung erfassen und beurteilen. Was durch die Planung verursacht wurde, fällt in die Planungsverantwortung.

DGUV Vorschrift 82

DGUV Regel 102-602 „Branche Kita“

Fordert ausdrücklich bau- und raumakustische Maßnahmen für Bildungsräume im Elementarbereich.

Diese Regelwerke bilden zusammen den verbindlichen Rahmen: Maßstab für die gebotene Sorgfalt in der Planung.

Die fachliche Grundlage

DIN 18041: Hörsamkeit in Räumen

Die Soll-Nachhallzeit wird für jeden Raum individuell berechnet, auf Basis von Raumvolumen und Nutzungsart. Sie wird nicht geschätzt und nicht pauschal übernommen. Die DIN 18041 ist die verbindliche Planungsgrundlage, nicht eine Empfehlung.

A3

Unterricht / Kommunikation

Standard-Anforderung für reguläre Klassen- und Gruppenräume.

A4

Unterricht / Kommunikation, inklusiv

Verschärfte Anforderung. Gilt bereits, wenn ein Kind mit Hörbeeinträchtigung oder anderer Erstsprache im Raum lernt.

Interaktive Grafik

Soll-Nachhallzeit nach DIN 18041

72 m²
3,00 m

Raumvolumen

216

Soll-Nachhallzeit Tsoll (A3)

0,58 s

zulässig von 250 Hz bis 2 kHz: 0,46 bis 0,69 s

0,5 bis 0,6 s: angestrebt in Klassenräumen0,20,30,40,50,60,70,8s3050100200300500Raumvolumen V in m³ (logarithmisch)A3A4
Ergänzung von Acoustic Index. Soll-Nachhallzeit nach DIN 18041:2016-03, Tabelle 1: A3 Tsoll = 0,32 · lg(V/m³) − 0,17 s, A4 Tsoll = 0,26 · lg(V/m³) − 0,14 s (A4 gilt von 30 bis 500 m³), bezogen auf den zu 80 % besetzten Raum. Zwischen 250 Hz und 2 kHz ist eine Abweichung von ±20 % zulässig. Die Grafik zeigt den Zusammenhang und ersetzt keinen raumakustischen Nachweis. Eigenen Raum im Nachhallzeit-Rechner prüfen

Arbeitsschutz mitdenken

Der Klassenraum ist auch ein Arbeitsplatz

  • Lehrkräfte und Erzieher sind Beschäftigte

    Für sie gilt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) am Arbeitsplatz „Klassenzimmer“ bzw. „Gruppenraum“. Als Entwurfsverfasser planen Sie diese Arbeitsstätte.

  • ASR A3.7 konkretisiert die Anforderung „Lärm“

    Sie verweist zur Bemessung der Raumakustik direkt auf die Berechnungsgrundlage der DIN 18041.

  • Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht

    Nach § 3 DGUV Vorschrift 1 muss der Schulträger Gefährdungen durch Bau und Ausstattung erfassen und beurteilen. Lärm und Akustik gehören dazu.

Wer steht in der Pflicht

Die Verantwortung des Planers

Entwurfsverfasser

Verantwortlich für die normenkonforme Planung der Raumakustik als Bestandteil der Gesamtplanung.

Ausschreibender

Zuständig für eine anforderungsgerechte Leistungsbeschreibung. Pauschallösungen ohne rechnerischen Nachweis entsprechen nicht dem Stand der Technik.

Fachplaner-Koordinator

Verantwortlich dafür, dass Akustik, wie Statik oder TGA, als eigenständige Fachplanung in den Prozess eingebunden ist.

In allen drei Funktionen gilt: Wer normative Anforderungen kennt und dennoch nicht umsetzt, trägt die Verantwortung für die Folgen einer mangelhaften Planung. Die frühzeitige Einbindung eines Sachverständigen schützt vor Planungsfehlern und vor der Haftung für deren Folgen.

Ein verbreiteter Irrtum

„Akustikdecke“ ist keine Akustikplanung

Was häufig geplant und ausgeschrieben wird, reicht nicht aus: Der flächige Einbau einer Akustikdecke allein entspricht in Klassenräumen nicht mehr dem Stand der Technik, unabhängig davon, wie hochwertig das Produkt ist.

  • Eine reine Deckenabsorption wirkt vor allem im mittleren und hohen Frequenzbereich. Der für Sprache wichtige tieffrequente Bereich bleibt oft unzureichend bedämpft.
  • Andere reflektierende Flächen (Glasflächen, glatte Wände, harte Böden und teils auch die Betondecke selbst, z. B. bei Passivhausstandard als Wärmespeicher) bleiben unberücksichtigt.
  • DIN 18041 fordert eine berechnete, auf den konkreten Raum abgestimmte Lösung über mehrere Flächen, kein Standardprodukt ohne rechnerischen Nachweis.

Beispielrechnung

Was eine Akustikdecke allein bewirkt

Klassenraum 9 × 8 × 3 m, 216Linoleum, verputzte Wände, 15 m² Fenster20 Kinder und 1 Lehrkraft (80 % von 25 Plätzen)
100 %
0,00,51,01,52,0stieffrequenter Bereich125 Hz1,38 szu lang250 Hz0,86 szu lang500 Hz0,54 sim Bereich1 kHz0,44 szu kurz2 kHz0,45 szu kurz4 kHz0,44 sim Bereich
Toleranzbereich DIN 18041 (A3)Soll-Nachhallzeit 0,58 sBeispielraum mit Akustikdecke

Bei 100 % Deckenbelegung liegen 125 Hz und 250 Hz über dem Toleranzbereich, 1 kHz und 2 kHz liegen schon darunter.

Ergänzung von Acoustic Index. Rechnung nach Sabine mit den Richtwerten aus der Materialdatenbank des Nachhallzeit-Rechners (Mineralfaser-Akustikdecke, Linoleum, Putz, Isolierglas, Holztür, Personen), Luftabsorption nach ISO 9613-1. Toleranzbereich nach DIN 18041 für 216 m³. Reale Produkte, Abhanghöhen und Einrichtung verschieben die Kurve; die Beispielrechnung ersetzt keinen raumakustischen Nachweis. Eigenen Raum berechnen

Pädagogische Dimension

Folgen für Sprachentwicklung und Lernen

  1. 1

    Sprachverständlichkeit sinkt

    Schlechte Akustik erschwert das Verstehen von Sprache, besonders für jüngere Kinder, die Sprache noch erlernen.

  2. 2

    Inklusion wird erschwert

    Kinder mit Hörbeeinträchtigung oder anderer Erstsprache sind überproportional betroffen.

  3. 3

    Stimme und Stress steigen

    Lehrkräfte sprechen lauter, um sich durchzusetzen. Das erhöht den Geräuschpegel weiter (Lombard-Effekt) und belastet die Stimme.

Diese Effekte betreffen nicht nur einzelne Kinder. Sie wirken sich auf die gesamte Lerngruppe und auf das pädagogische Personal aus.

Stand der Technik

Berechnung statt Versuch und Irrtum

  1. 1

    Bestandsaufnahme

    Messung der vorhandenen Nachhallzeit und Erfassung aller raumbegrenzenden Flächen.

  2. 2

    Berechnung

    Ermittlung der Soll-Nachhallzeit nach DIN 18041, abhängig von Raumvolumen und Nutzungsart.

  3. 3

    Maßnahmenplanung

    Auswahl und gezielte Verteilung der Absorber nach Frequenzgang, nicht pauschal an der Decke.

  4. 4

    Nachweis & Dokumentation

    Rechnerischer und ggf. messtechnischer Nachweis der erreichten Werte.

Einordnung in die Leistungsphasen

Raumakustik ab Leistungsphase 2 mitplanen

  1. 1
    Grundlagen­ermittlung
  2. 2
    Vorplanung
  3. 3
    Entwurfs­planung
  4. 4
    Genehmigungs­planung
  5. 5
    Ausführungs­planung
  6. 6
    Vorbereitung der Vergabe
  7. 7
    Mitwirkung bei der Vergabe
  8. 8
    Objekt­überwachung
  9. 9
    Objekt­betreuung
LPH 2: Vorplanung
Idealer Einstieg für den Sachverständigen.
LPH 5: Ausführungsplanung
Nicht erst hier mit der Raumakustik beginnen.
LPH 6: Vorbereitung der Vergabe
Ausschreibung auf Basis des rechnerischen Nachweises.
Leistungsphasen nach HOAI § 34, Einordnung von Acoustic Index nach den Empfehlungen des Beitrags.

Eine frühzeitige Einbindung, idealerweise ab Leistungsphase 2, stellt sicher, dass die akustische Maßnahme tatsächlich zum berechneten Ziel führt.

Nächste Schritte

Handlungsempfehlung für Architekten und Planer

  1. 1

    Raumakustik früh im Entwurfsprozess berücksichtigen: ab Leistungsphase 2, nicht erst in der Ausführungsplanung.

  2. 2

    Bei Schulen und Kitas: Raumakustischen Nachweis nach DIN 18041 als festen Bestandteil der Planung vorsehen.

  3. 3

    Einen vereidigten Sachverständigen frühzeitig einbinden, für eine berechnete, normkonforme Lösung mit rechnerischem Nachweis.

  4. 4

    Ausschreibungen auf Basis des rechnerischen Nachweises formulieren, nicht pauschal nach Produktkategorie.

Über den Raumakustiker

Berechnung schafft Planungssicherheit: für Kinder, Personal und Auftraggeber

Als vereidigter Sachverständiger begleite ich Architekten und Planer bei der raumakustischen Bewertung, Berechnung und Planung von Bildungsräumen, als Fachplaner in Ihrem Team oder als Gutachter auf Augenhöhe. Fachlich fundiert und nachvollziehbar dokumentiert.

Thomas Böhm

Der Raumakustiker · Vereidigter Sachverständiger